ErwGr. 4

REG_2026_176 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 hinsichtlich Übergangsmaßnahmen für die Ausfuhr von Fleisch- und Knochenmehl als Brennstoff

Im Jahr 2023 teilten die zuständigen Behörden Irlands der Kommission mit, dass mehrere Verzögerungen bei der Planung den vorgesehenen Zeitplan für den Bau beeinträchtigt haben. Daher verlängerte die Kommission den Übergangszeitraum mit der Verordnung (EU) 2023/2613 der Kommission (4) bis zum 30. Juni 2025.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 27.01.2026

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