ErwGr. 12

REG_2026_261 · zur Einstellung der Einfuhren von russischem Erdgas und zur Vorbereitung der Einstellung von Einfuhren von russischem Öl, zur Verbesserung der Überwachung potenzieller Energieabhängigkeiten und zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/1938

Im Einklang mit der Erklärung von Versailles und der REPowerEU-Mitteilung haben zahlreiche Gaseinführer ihre Gaslieferungen aus der Russischen Föderation bereits eingestellt oder erheblich reduziert. Wie in der Folgenabschätzung dargelegt, können die verbleibenden Gasmengen bestehender Lieferverträge schrittweise abgebaut werden, ohne dass erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen oder Risiken für die Versorgungssicherheit bestehen, weil genügend alternative Lieferanten auf dem globalen Gasmarkt, ein gut vernetzter interner Gasmarkt und eine ausreichende Einfuhrinfrastruktur zur Verfügung stehen. Die entsprechenden Maßnahmen müssen mit dem aktuellen Rahmen für die Energiepolitik der Union in Einklang stehen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 02.02.2026

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