ErwGr. 11

REG_2026_261 · zur Einstellung der Einfuhren von russischem Erdgas und zur Vorbereitung der Einstellung von Einfuhren von russischem Öl, zur Verbesserung der Überwachung potenzieller Energieabhängigkeiten und zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/1938

Diese Verordnung steht voll und ganz im Einklang mit der Strategie der Union, ihre Abhängigkeit von Einfuhren fossiler Brennstoffe zu verringern, indem die Dekarbonisierung gefördert und die in der Union erzeugte saubere Energie rasch ausgebaut wird. Wie im REPowerEU-Fahrplan dargelegt, hat die Umsetzung des REPowerEU-Plans zwischen 2022 und 2024 bereits zu einer erheblichen Verringerung der Gaseinfuhren um jährlich mehr als 60 Mrd. Kubikmeter geführt, sodass die Union ihre Abhängigkeit von Lieferungen aus der Russischen Föderation verringern konnte. Eine weitere Verringerung der Abhängigkeit könnte erreicht werden durch Maßnahmen zur Senkung der Gasnachfrage, zur Steigerung der Energieeffizienz oder zur Beschleunigung des ökologischen Wandels durch einen beschleunigten Ausbau von Kapazitäten zur Erzeugung von Wind- und Solarenergie, wodurch der Anteil erneuerbarer Energien am Energiemix erheblich erhöht würde, sowie durch die aktive Unterstützung der Diversifizierung der Energielieferungen und der Stärkung der Verhandlungsposition der Union durch gemeinsame Gasbeschaffung. Darüber hinaus dürften durch die vollständige Umsetzung der Energiewende, des jüngsten Aktionsplans für erschwingliche Energie und anderer Maßnahmen, insbesondere Investitionen in die Herstellung CO2-armer Alternativen für energieintensive Erzeugnisse wie Düngemittel, bis 2030 bis zu 100 Mrd. Kubikmeter Erdgas ersetzt werden. Diese gebündelten Anstrengungen werden die Resilienz, die Wettbewerbsfähigkeit und die offene strategische Autonomie der Union stärken, die europäische Industrie, europäische KMU und die europäischen Bürgerinnen und Bürger unterstützen und die schrittweise Einstellung der Einfuhren von Gas aus der Russischen Föderation erleichtern.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 02.02.2026

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