ErwGr. 13

REG_2026_261 · zur Einstellung der Einfuhren von russischem Erdgas und zur Vorbereitung der Einstellung von Einfuhren von russischem Öl, zur Verbesserung der Überwachung potenzieller Energieabhängigkeiten und zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/1938

In einigen Fällen enthalten LNG-Ladungen eine Mischung von Gas, das in verschiedenen Ländern erzeugt wurde. Das Verbot der Einfuhren von Erdgas aus der Russischen Föderation sollte daher auch für die in Russland erzeugten Mengen von Gas in solchen Ladungen gelten. Wenn Einführer die relevanten Anteile an außerhalb der Russischen Föderation erzeugtem LNG eindeutig nachweisen können, sollte es möglich sein, die in einer LNG-Ladung enthaltenen Mengen von nicht-russischem LNG einzuführen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 02.02.2026

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