ErwGr. 2

REG_2026_261 · zur Einstellung der Einfuhren von russischem Erdgas und zur Vorbereitung der Einstellung von Einfuhren von russischem Öl, zur Verbesserung der Überwachung potenzieller Energieabhängigkeiten und zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/1938

Zahlreiche unangekündigte und ungerechtfertigte Liefereinschränkungen und -unterbrechungen bereits vor der Vollinvasion der Ukraine sowie die seitherige Instrumentalisierung von Energie als Waffe seitens der Russischen Föderation zeigen, dass die Russische Föderation bestehende Abhängigkeiten von Gaslieferungen aus Russland systematisch als politische Waffe einsetzte, um der Wirtschaft der Union zu schaden. Dies hat schwerwiegende negative Auswirkungen auf die Mitgliedstaaten und die wirtschaftliche Sicherheit der Union, auf die Stabilität des Binnenmarkts, auf die Verbraucher in der Union und auf die Wettbewerbsfähigkeit im Allgemeinen zur Folge. Die Union kann die Russische Föderation sowie russische Energieunternehmen daher nicht länger als vertrauenswürdige Energiehandelspartner betrachten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 02.02.2026

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