ErwGr. 29

REG_2026_261 · zur Einstellung der Einfuhren von russischem Erdgas und zur Vorbereitung der Einstellung von Einfuhren von russischem Öl, zur Verbesserung der Überwachung potenzieller Energieabhängigkeiten und zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/1938

Die Erfahrungen mit dem Ausstieg aus den russischen Gaslieferungen über die Ukraine haben gezeigt, dass Marktstörungen oder Versorgungssicherheitsprobleme, die sich aus einem Wechsel der Gaslieferanten ergeben könnten, durch eine gute Vorbereitung und Koordinierung im Geiste der Solidarität wirksam vermieden werden können. Um sich auf das vollständige Ende russischer Gaslieferungen in koordinierter Weise vorzubereiten und dem Markt ausreichend Zeit zu geben, sich auf die damit verbundenen Veränderungen ohne Risiko für die Gasversorgungssicherheit oder erhebliche Auswirkungen auf die Energiepreise vorzubereiten, sollten die Mitgliedstaaten nationale Diversifizierungspläne für Erdgas erstellen und der Kommission bis zum 1. März 2026 vorlegen. Diese Pläne sollten den Vorschriften zur Wahrung des Berufsgeheimnisses unterliegen und nicht ohne Zustimmung des betreffenden Mitgliedstaats offengelegt werden. Sie sollten die Maßnahmen enthalten, die auf nationaler oder regionaler Ebene geplant sind, um die Nachfrage zu senken, die Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen zu fördern und eine alternative Versorgung sicherzustellen sowie mögliche technische, vertragliche oder regulatorische Hindernisse zu ermitteln, die den Diversifizierungsprozess erschweren könnten. Da der Diversifizierungsprozess möglicherweise eine Koordinierung der Maßnahmen auf nationaler, regionaler oder Unionsebene erfordert, sollte die Kommission die nationalen Diversifizierungspläne für Erdgas bewerten und gegebenenfalls Empfehlungen für Anpassungen abgeben.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 02.02.2026

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