ErwGr. 31

REG_2026_261 · zur Einstellung der Einfuhren von russischem Erdgas und zur Vorbereitung der Einstellung von Einfuhren von russischem Öl, zur Verbesserung der Überwachung potenzieller Energieabhängigkeiten und zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/1938

Mit der Erklärung von Versailles verpflichteten sich die Staats- und Regierungschefs nicht nur, ihre Erdgaseinfuhren aus der Russischen Föderation einzustellen, sondern auch die Einfuhr von anderen Energieträgern, insbesondere Öl. Die Russische Föderation hat ähnliche Praktiken wie im Gasbereich, wo sie in der Vergangenheit Gas als Mittel zur Ausübung von Zwang und Manipulation eingesetzt hat, beim Ölhandel mit der Union angewendet, was sich beispielsweise an Unterbrechungen der Öllieferungen in der Vergangenheit gezeigt hat. Die bestehenden Beziehungen zur Russischen Föderation bei der Ölversorgung schaffen Abhängigkeiten und Sicherheitsrisiken in der Union. Um zu verhindern, dass die Russische Föderation seine Ölausfuhren in die Union als Druckmittel instrumentalisiert, ist es von entscheidender Bedeutung, auch einen rechtzeitigen Ausstieg aus Öleinfuhren aus der Russischen Föderation vorzubereiten. Zwar sind bereits einschränkende Maßnahmen zur Einstellung der Öleinfuhren aus der Russischen Föderation in Kraft, und die Öleinfuhren sind erheblich zurückgegangen, doch ein weitreichenderer Ausstieg aus russischem Öl könnte spezifische vorbereitende Schritte und eine Koordinierung mit den Nachbarn erfordern.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 02.02.2026

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