ErwGr. 32

REG_2026_261 · zur Einstellung der Einfuhren von russischem Erdgas und zur Vorbereitung der Einstellung von Einfuhren von russischem Öl, zur Verbesserung der Überwachung potenzieller Energieabhängigkeiten und zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/1938

Daher sollten die Mitgliedstaaten auch nationale Diversifizierungspläne für Rohöl und Erdölerzeugnisse erstellen, die auf nationaler Ebene bestehende und geplante Maßnahmen zur Gewährleistung von Transparenz und Rückverfolgbarkeit von Öleinfuhren aus der Russischen Föderation enthalten sollten. Die Kommission sollte Empfehlungen zu diesen Plänen abgeben. Sie sollten den Vorschriften zur Wahrung des Berufsgeheimnisses unterliegen und nicht ohne Zustimmung des betreffenden Mitgliedstaats offengelegt werden. Die Kommission sollte weiterhin das Problem des Einsatzes sogenannter „Schattenflotten“ zur Umgehung der restriktiven Maßnahmen der Union in Bezug auf Öl angehen, insbesondere durch die im REPowerEU-Fahrplan dargelegten Maßnahmen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 02.02.2026

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