ErwGr. 34

REG_2026_261 · zur Einstellung der Einfuhren von russischem Erdgas und zur Vorbereitung der Einstellung von Einfuhren von russischem Öl, zur Verbesserung der Überwachung potenzieller Energieabhängigkeiten und zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/1938

Die Mitgliedstaaten und die Union sollten bei der Umsetzung der vorliegenden Verordnung eng zusammenarbeiten, einschließlich in Bezug auf mögliche Streitbeilegungsverfahren. Die Verordnungen (EU) Nr. 1219/2012 (7) und (EU) Nr. 912/2014 (8) des Europäischen Parlaments und des Rates enthalten gegebenenfalls weitere Einzelheiten über die Zusammenarbeit und die Aufteilung der finanziellen Verantwortung zwischen den Mitgliedstaaten und der Union in möglichen Fällen der Beilegung von Investor-Staat-Streitigkeiten im Zusammenhang mit der vorliegenden Verordnung.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 02.02.2026

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