ErwGr. 36

REG_2026_261 · zur Einstellung der Einfuhren von russischem Erdgas und zur Vorbereitung der Einstellung von Einfuhren von russischem Öl, zur Verbesserung der Überwachung potenzieller Energieabhängigkeiten und zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/1938

Die Union hat einen soliden Rechtsrahmen geschaffen, um jederzeit die sichere Gasversorgung zu gewährleisten und etwaige Versorgungskrisen in koordinierter Weise zu bewältigen, einschließlich der Verpflichtung für Mitgliedstaaten, für eine wirksame operative Solidarität mit Nachbarn, die Gas benötigen, zu sorgen. Die Kommission sollte die Entwicklung der Marktrisiken für die Gasversorgung, die sich aus dem Gashandel mit der Russischen Föderation auf Unionsebene, regionaler Ebene und Ebene der Mitgliedstaaten ergeben, kontinuierlich überwachen. Im Falle plötzlicher und bedeutender Entwicklungen, die die Versorgungssicherheit eines oder mehrerer Mitgliedstaaten ernsthaft bedrohen, und nachdem ein Notfall gemäß Artikel 11 oder Artikel 12 der Verordnung (EU) 2017/1938 ausgerufen wurde, sollte die Kommission die erforderlichen Sofortmaßnahmen ergreifen können, indem sie einen Beschluss über die in dieser Verordnung festgelegten Einfuhrverbote für Erdgas oder LNG in einem oder mehreren Mitgliedstaaten annimmt. In einer solchen Situation sollte die Kommission zudem in der Lage sein, das Erfordernis einer vorherigen Genehmigung für den Eingang von Gaseinfuhren in das Zollgebiet der Union auszusetzen, um zusätzliche Einfuhren kurzfristig zu erleichtern. Jede solche Aussetzung durch die Kommission sollte zeitlich befristet sein und nicht für länger als jeweils vier Wochen gewährt werden und sollte nur dann verlängert werden, wenn die Bedingungen der Krise oder des Notfalls nach Artikel 11 der Verordnung (EU) 2017/1938 weiterhin zutreffen. Der Durchführungsbeschluss der Kommission sollte die zusätzlichen Bedingungen festlegen, die erforderlich sind, um sicherzustellen, dass jede solche Aussetzung strikt auf die Bewältigung der Bedrohung beschränkt ist und er sollte nur kurzfristige Verträge zulassen. Die Kommission sollte die Koordinierungsgruppe „Gas“ unterrichten, dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht mit der Begründung der Aussetzung und etwaiger Verlängerungen vorlegen und die Anwendung einer solchen befristeten Aussetzung genau überwachen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 02.02.2026

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 36 REG_2026_261 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 36 REG_2026_261 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.