ErwGr. 4

REG_2026_415 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2533/98 über die Erfassung statistischer Daten durch die Europäische Zentralbank

Um den aktuellen Gegebenheiten und dem digitalen Umfeld, in dem das ESZB tätig ist, Rechnung zu tragen, sollten in die Verordnung (EG) Nr. 2533/98 neue oder aktualisierte Begriffsbestimmungen aufgenommen werden, um die Begriffe „Weitergabe“, „andere berechtigte Partei“ und „Kernreferenzdaten“ zu präzisieren. Einige andere Begriffsbestimmungen sollten aktualisiert werden, um die Kohärenz mit dem Unionsrecht sicherzustellen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.02.2026

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