ErwGr. 7

REG_2026_463 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2024/1348 in Bezug auf die Anwendung des Konzepts des sicheren Drittstaats

Unbeschadet der Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen den Mitgliedstaaten und der Union kann die Union mit Drittstaaten Abkommen oder Vereinbarungen schließen. Diese Instrumente auf Unionsebene können zur Schaffung eines gemeinsamen Rechts- und Verfahrensrahmens der Union für die Zusammenarbeit im Bereich Asyl und Migration, zur Sicherstellung der kohärenten Umsetzung des Unionsrechts und der Unionsstandards und zur Stärkung des gegenseitigen Vertrauens zwischen den Mitgliedstaaten bei der Anwendung des Konzepts des sicheren Drittstaats beitragen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 26.02.2026

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