Art. 12 – Zweck

REG_2026_467 · zur Durchführung der verstärkten Zusammenarbeit bei der Einrichtung des Unterstützungsdarlehens für die Ukraine für die Jahre 2026 und 2027

(1)Mit der Hilfe zur Unterstützung der industriellen Kapazitäten der Ukraine im Verteidigungsbereich soll die Ukraine in die Lage versetzt werden, dringende und umfangreiche öffentliche Investitionen zur Unterstützung der ukrainischen Verteidigungsindustrie und ihrer Integration in die europäische Verteidigungsindustrie als Reaktion auf die aktuelle Krisensituation und für die Zeit danach zu tätigen. Diese Unterstützung trägt insbesondere zum Wiederaufbau, zur wirtschaftlichen Erholung und zur Modernisierung der technologischen und industriellen Basis der Ukraine im Verteidigungsbereich bei, um die industrielle Bereitschaft im Verteidigungsbereich zu erhöhen, wobei die schrittweise künftige Integration in die technologische und industrielle Basis der europäischen Verteidigung berücksichtigt wird und die rechtzeitige Verfügbarkeit von Verteidigungsgütern und sonstigen Gütern für Verteidigungszwecke durch die Zusammenarbeit zwischen der Union und der Ukraine unterstützt wird.
(2)Die Tätigkeiten, Ausgaben und Maßnahmen zur Unterstützung der Kapazitäten der ukrainischen Verteidigungsindustrie müssen im Zusammenhang mit Verteidigungsgütern oder sonstigen Gütern für Verteidigungszwecke stehen und darauf abzielen, a) die Anpassung der ukrainischen Verteidigungsindustrie an strukturelle Veränderungen zu beschleunigen, auch durch die Schaffung von Herstellungskapazitäten und deren Ausbau sowie durch damit zusammenhängende unterstützende Tätigkeiten, b) die zeitnahe Verfügbarkeit von Verteidigungsgütern oder sonstigen Gütern für Verteidigungszwecke für die Ukraine zu verbessern, unter anderem durch die Verkürzung ihrer Lieferzeiten, die Reservierung von Produktionskapazitäten oder die Bevorratung von Verteidigungsgütern oder sonstigen Gütern für Verteidigungszwecke sowie von Vorprodukten oder Rohstoffen, oder c) die grenzübergreifende Zusammenarbeit zwischen der technologischen und industriellen Basis der europäischen Verteidigung und der technologischen und industriellen Basis der ukrainischen Verteidigung zu verbessern, und zwar unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Ukraine im Bereich der Stärkung der Verteidigungsindustrie und der Beschaffung von Verteidigungsgütern, um die Austauschbarkeit von Verteidigungsgütern oder sonstigen Gütern für Verteidigungszwecke, die von der ukrainischen Verteidigungsindustrie und der europäischen Verteidigungsindustrie hergestellt werden, zu ermöglichen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 26.02.2026

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