ErwGr. 1

REG_2026_467 · zur Durchführung der verstärkten Zusammenarbeit bei der Einrichtung des Unterstützungsdarlehens für die Ukraine für die Jahre 2026 und 2027

Am 24. Februar 2022 kündigte der Präsident der Russischen Föderation eine „militärische Spezialoperation“ in der Ukraine an, und die russischen Streitkräfte begannen einen grundlosen und ungerechtfertigten Angriffskrieg gegen die Ukraine. Dieser rechtswidrige Angriffskrieg stellt eine eklatante Verletzung der territorialen Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine sowie einen Verstoß gegen das in Artikel 2 Absatz 4 der Charta der Vereinten Nationen verankerte Verbot der Anwendung von Gewalt, das eine grundlegende Regel des Völkerrechts ist, und gegen andere Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen dar.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 26.02.2026

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