ErwGr. 3

REG_2026_467 · zur Durchführung der verstärkten Zusammenarbeit bei der Einrichtung des Unterstützungsdarlehens für die Ukraine für die Jahre 2026 und 2027

Mit dem Beschluss (EU) 2022/313 (3), dem Beschluss (EU) 2022/1201 (4), dem Beschluss (EU) 2022/1628 (5) und der Verordnung (EU) 2022/2463 (6) des Europäischen Parlaments und des Rates wurde der Ukraine in den Jahren 2022 und 2023 gemeinsam eine Makrofinanzhilfe in Höhe von 25 200 000 000 EUR bereitgestellt. Diese Unterstützung war ein wichtiger Faktor für die makroökonomische und finanzielle Widerstandsfähigkeit der Ukraine in einer kritischen Zeit.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 26.02.2026

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