ErwGr. 6

REG_2026_467 · zur Durchführung der verstärkten Zusammenarbeit bei der Einrichtung des Unterstützungsdarlehens für die Ukraine für die Jahre 2026 und 2027

Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine hat in der Ukraine enormen Schaden verursacht; die Kosten für die Erholung und den Wiederaufbau werden auf 506 000 000 000 EUR geschätzt (Stand: 31. Dezember 2024). Darüber hinaus hat die Ukraine ihren Zugang zu den internationalen Finanzmärkten verloren, und ihre öffentlichen Einnahmen sind drastisch gesunken, während die öffentlichen Ausgaben erheblich gestiegen sind. Vor diesem Hintergrund ist davon auszugehen, dass die Ukraine in den kommenden Jahren einen erheblichen Finanzierungsbedarf aufweisen wird.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 26.02.2026

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