ErwGr. 7

REG_2026_467 · zur Durchführung der verstärkten Zusammenarbeit bei der Einrichtung des Unterstützungsdarlehens für die Ukraine für die Jahre 2026 und 2027

Am 9. September 2025 stellte die Ukraine beim Internationalen Währungsfonds (IWF) einen offiziellen Antrag auf ein neues Programm zur Deckung des zusätzlichen Finanzierungsbedarfs von 2026 bis 2029. Dieses Programm würde an die erfolgreiche Umsetzung des bestehenden IWF-Programms anknüpfen, in dessen Rahmen die Ukraine acht Überprüfungen bestanden hat, wobei berücksichtigt wird, dass der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine andauert. Die Fähigkeit des IWF, das neue Programm fortzusetzen, hängt davon ab, dass er ausreichende Finanzierungszusagen von seinen Partnern, einschließlich der Union, erhält.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 26.02.2026

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