ErwGr. 20

REG_2026_471 · zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1308/2013, (EU) Nr. 251/2014 und (EU) 2021/2115 in Bezug auf bestimmte Marktvorschriften und sektorbezogene Unterstützungsmaßnahmen im Weinsektor und für aromatisierte Weinerzeugnisse und der Verordnung (EU) 2024/1143 über bestimmte Vorschriften für die Kennzeichnung von Spirituosen

In den letzten Jahren ist die Nachfrage der Verbraucher nach Weinbauerzeugnissen mit einem reduzierten Alkoholgehalt, die derzeit durch Entalkoholisierung unter Anwendung bestimmter in der Union zugelassener Techniken hergestellt werden, immer größer geworden. Die Herstellung von teilweise entalkoholisierten Weinen durch Vermischen oder „Verschnitt“ von entalkoholisiertem oder teilweise entalkoholisiertem Wein mit Wein oder teilweise entalkoholisiertem Wein sollte zulässig sein, da die sensorischen Eigenschaften des Endprodukts dadurch verbessert werden können und dies eine Möglichkeit bietet, mit dem teilweise entalkoholisierte Weine auf nachhaltigere Weise hergestellt werden können.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 26.02.2026

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 20 REG_2026_471 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 20 REG_2026_471 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.