REG_2026_471 · zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1308/2013, (EU) Nr. 251/2014 und (EU) 2021/2115 in Bezug auf bestimmte Marktvorschriften und sektorbezogene Unterstützungsmaßnahmen im Weinsektor und für aromatisierte Weinerzeugnisse und der Verordnung (EU) 2024/1143 über bestimmte Vorschriften für die Kennzeichnung von Spirituosen
Die hohe Nachfrage der Verbraucher nach Schaumweinerzeugnissen mit einem reduzierten Alkoholgehalt oder ohne Alkohol stellt eine Chance für den Sektor dar. Die Vorschriften für die Herstellung entalkoholisierter Weine schreiben jedoch gewisse technologische Beschränkungen für die Herstellung von Schaumweinerzeugnissen vor. Nach den derzeit geltenden Vorschriften müssen Weinerzeugnisse die Merkmale und den aktuellen Mindestalkoholgehalt der entsprechenden Erzeugniskategorie erreicht haben, bevor sie der Entalkoholisierung unterzogen werden. Dies bedeutet, dass entalkoholisierte und teilweise entalkoholisierte Schaumweinerzeugnisse nur aus Schaumweinen derselben Kategorie hergestellt werden dürfen. Durch die Entalkoholisierung wird jedoch das Kohlendioxid aus dem ursprünglichen Schaumwein vollständig entfernt. Zur Herstellung eines Schaumweinerzeugnisses mit einem reduzierten Alkoholgehalt oder ohne Alkohol ist es daher erforderlich, das Kohlendioxid dem teilweise oder vollständig entalkoholisierten Wein durch ein neues, gesondertes Verfahren wieder zuzuführen. Daher sollte es den Erzeugern gestattet sein, entalkoholisierten oder teilweise entalkoholisierten Schaumwein, Perlwein, Schaumwein mit zugesetzter Kohlensäure und Perlwein mit zugesetzter Kohlensäure unmittelbar aus einem entalkoholisierten oder teilweise entalkoholisierten nicht schäumenden Wein durch eine zweite Gärung bzw. durch Zusatz von Kohlendioxid herzustellen. Dies würde dem Weinsektor der Union ermöglichen, von neuen Entwicklungen der Verbrauchernachfrage profitieren und gleichzeitig seine hohen Qualitätsstandards bei der Herstellung aufrechterhalten kann.
Kann ich ErwGr. 21 REG_2026_471 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?
Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.
Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.