ErwGr. 28

REG_2026_471 · zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1308/2013, (EU) Nr. 251/2014 und (EU) 2021/2115 in Bezug auf bestimmte Marktvorschriften und sektorbezogene Unterstützungsmaßnahmen im Weinsektor und für aromatisierte Weinerzeugnisse und der Verordnung (EU) 2024/1143 über bestimmte Vorschriften für die Kennzeichnung von Spirituosen

Die Mitgliedstaaten können Vermarktungsvorschriften zur Regulierung des Angebots im Weinsektor erlassen, um das Funktionieren des gemeinsamen Weinmarktes zu verbessern und zu stabilisieren. Vor dem Hintergrund eines strukturellen Rückgangs des Konsums und eines anhaltenden Überangebots in bestimmten Regionen und Marktsegmenten sollte klargestellt werden, dass solche Vorschriften die Festsetzung von Höchsterträgen und die Bewirtschaftung der Weinbestände umfassen können. Darüber hinaus können Erzeugervereinigungen, die geschützte Ursprungsbezeichnungen und geschützte geografische Angaben verwalten, sowie anerkannte Erzeugerorganisationen eine wichtige Rolle bei der Anpassung des Angebots an die Marktentwicklung und der Stärkung der Stellung der Winzer in der Lieferkette spielen. Daher sollten die Mitgliedstaaten auch Vermarktungsvorschriften im Weinsektor erlassen können, die den Vorschlägen von anerkannten Branchenverbänden, von Erzeugervereinigungen, die geschützte Ursprungsbezeichnungen und geschützte geografische Angaben verwalten, oder von anerkannten Erzeugerorganisationen Rechnung tragen, wenn diese als repräsentativ für den Weinsektor in dem betreffenden Anbaugebiet bzw. den betreffenden Anbaugebieten gelten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 26.02.2026

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