REG_2026_471 · zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1308/2013, (EU) Nr. 251/2014 und (EU) 2021/2115 in Bezug auf bestimmte Marktvorschriften und sektorbezogene Unterstützungsmaßnahmen im Weinsektor und für aromatisierte Weinerzeugnisse und der Verordnung (EU) 2024/1143 über bestimmte Vorschriften für die Kennzeichnung von Spirituosen
Im Weinsektor ist das Verhältnis von Produktionsangebot, Verbrauchernachfrage und Ausfuhren auf den Weltmarkt derzeit nicht ausgewogen, was zu erheblichen Marktstörungen führt. Darüber hinaus ist aufgrund veränderter Gewohnheiten und Lebensweisen der Verbraucher ein kontinuierlicher Rückgang des Weinkonsums in der Union zu beobachten. Das bestehende System für die Genehmigung von Rebpflanzungen gilt als wesentlich, um sicherzustellen, dass die Versorgungskapazität des Sektors, ein angemessener Lebensstandard der Erzeuger und angemessene Preise für die Verbraucher in ausgewogenem Verhältnis zueinander stehen, und somit die Vielfalt der Weine zu gewährleisten und den Besonderheiten des Weinsektors in der Union Rechnung zu tragen. Der Weinsektor der Union weist besondere Merkmale auf, unter anderem den langen Lebenszyklus seiner Rebflächen aufgrund der Tatsache, dass die Erzeugung erst mehrere Jahre nach der Bepflanzung möglich ist, dann aber über mehrere Jahrzehnte andauert, und aufgrund des Potenzials für erhebliche Schwankungen von einer Ernte zur nächsten. Der Weinsektor der Union zeichnet sich auch durch einen sehr hohen Anteil kleiner Familienbetriebe aus, die für eine Vielfalt an Weinen sorgen. Diese Erzeuger benötigen langfristige Planungssicherheit, um die der erheblichen Investition zu rechtfertigen, die für die Anpflanzung eines Weinbergs erforderlich sind, und um die wirtschaftliche Tragfähigkeit ihrer Projekte im Laufe der Zeit zu gewährleisten und die Wettbewerbsfähigkeit des Weinsektors der Union auf dem Weltmarkt zu verbessern. Zur Konsolidierung der bisherigen Errungenschaften des Weinsektors der Union und zur Verwirklichung eines nachhaltigen Gleichgewichts zwischen Quantität und Qualität in diesem Sektor durch eine weiterhin geordnete Zunahme der Rebpflanzungen sollte das Genehmigungssystem für Rebpflanzungen verlängert werden, wobei alle 10 Jahre Überprüfungen durchzuführen sind, um das System zu bewerten. Erforderlichenfalls sollten auf der Grundlage der Ergebnisse dieser Überprüfungen Vorschläge zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des Weinsektors vorgelegt werden.
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