ErwGr. 7

REG_2026_471 · zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1308/2013, (EU) Nr. 251/2014 und (EU) 2021/2115 in Bezug auf bestimmte Marktvorschriften und sektorbezogene Unterstützungsmaßnahmen im Weinsektor und für aromatisierte Weinerzeugnisse und der Verordnung (EU) 2024/1143 über bestimmte Vorschriften für die Kennzeichnung von Spirituosen

Was die Steuerung des Erzeugungspotenzials betrifft, so sollte eine längere Gültigkeitsdauer von Genehmigungen für Wiederbepflanzungen festgelegt werden, um den Erzeugern mehr Zeit zur Prüfung der Möglichkeit zu geben, ob sie besser an die Marktnachfrage oder die sich ändernden klimatischen Bedingungen angepasste Sorten Pflanzen oder neue Rebflächenbewirtschaftungstechniken nutzen können. Um den Druck auf die Winzer zu verringern, sollten zudem keine Verwaltungssanktionen gegen sie verhängt werden, wenn sie beschließen, eine Genehmigung für Wiederbepflanzungen nicht in Anspruch zu nehmen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 26.02.2026

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