ErwGr. 8

REG_2026_78 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Verwendung bestimmter als karzinogen, mutagen oder reproduktionstoxisch eingestufter Stoffe in kosmetischen Mitteln

Silber ist derzeit in Anhang IV Eintrag 142 der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 als zugelassener Farbstoff (CI 77820) aufgeführt, während seine kolloide Nanoform (1-100 nm) in kosmetischen Mitteln verboten und als Eintrag 1727 in Anhang II der genannten Verordnung aufgeführt ist.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.01.2026

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