ErwGr. 19

REG_2026_877 · über die Anwendung des Artikels 101 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf Gruppen von Technologietransfer-Vereinbarungen

Die Marktanteilsschwellen, die Nichtfreistellung von Technologietransfer-Vereinbarungen, die stark wettbewerbsschädigende Beschränkungen enthalten, und die nicht freigestellten Beschränkungen, die in dieser Verordnung vorgesehen sind, dürften im Allgemeinen sicherstellen, dass Vereinbarungen, auf die die Gruppenfreistellung Anwendung findet, den beteiligten Unternehmen nicht die Möglichkeit eröffnen, für einen wesentlichen Teil der betreffenden Produkte den Wettbewerb auszuschalten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 21.04.2026

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