ErwGr. 12

REG_2026_995 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/947 im Hinblick auf die Steigerung der Effizienz der Garantie für Außenmaßnahmen

Die Fähigkeit der EIB, der EBWE und der Entwicklungsfinanzierungsinstitutionen, zusätzliche Mittel effizient einzusetzen, sollte durch die Vereinfachung des Rahmens für Mischfinanzierungen, die Konsolidierung von Garantievereinbarungen und von Vereinbarungen über technische Hilfe mit demselben Durchführungspartner und die Reduzierung der Häufigkeit der Finanzberichterstattung von einer vierteljährlichen zu einer zweimal jährlichen Berichtspflicht verbessert werden. Eine Vereinfachung ist von entscheidender Bedeutung, um private Investitionen in großem Maßstab zu mobilisieren, die Hebelwirkung der Unionsmittel zu erhöhen und ein vorhersehbares Umfeld für private Partner zu schaffen, die bereit sind, ebenfalls in eine nachhaltige Entwicklung zu investieren.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 04.05.2026

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