ErwGr. 31

SFDR · über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor

Die Europäischen Aufsichtsbehörden sollten beauftragt werden, über den Gemeinsamen Ausschuss Entwürfe für technische Durchführungsstandards zur Festlegung der einheitlichen Darstellung der Information über die Bewerbung ökologischer oder sozialer Merkmale und nachhaltiger Investitionen in Marketingmitteilungen auszuarbeiten. Der Kommission sollte die Befugnis übertragen werden, diese technischen Durchführungsstandards im Wege eines Durchführungsrechtsakts gemäß Artikel 291 TFEU und gemäß Artikel 15 der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010, (EU) Nr. 1094/2010 und (EU) Nr. 1095/2010 zu erlassen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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