ErwGr. 104

SOLVENCY2 · betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit (Solvabilität II)

Diese Richtlinie spiegelt ein innovatives Aufsichtsmodell wider, bei dem der für die Gruppenaufsicht zuständigen Behörde eine Schlüsselfunktion zukommt, während der für die Einzelaufsicht zuständigen Behörde weiterhin eine wichtige Rolle zuerkannt wird. Die Befugnisse und Verantwortlichkeiten der Aufsichtsbehörden gehen Hand in Hand mit ihrer Verantwortlichkeit.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.10.2025

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