ErwGr. 120

SOLVENCY2 · betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit (Solvabilität II)

Im Einklang mit den geltenden Grundsätzen der Insolvenzverfahren sollte die für Insolvenzzwecke geltende Definition einer Zweigniederlassung berücksichtigen, dass nur das Versicherungsunternehmen Rechtspersönlichkeit hat. Die Frage, wie im Falle der Liquidation des Versicherungsunternehmens das Vermögen und die Verbindlichkeiten unabhängiger Personen zu behandeln sind, die dauerhaft befugt sind, als Bevollmächtigter des Versicherungsunternehmens zu handeln, sollte allerdings nach dem Recht des Herkunftsmitgliedstaats entschieden werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.10.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 120 SOLVENCY2 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 120 SOLVENCY2 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.