ErwGr. 15

SOLVENCY2 · betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit (Solvabilität II)

Entsprechend den jüngsten Entwicklungen beim Risikomanagement im Rahmen der Internationalen Vereinigung der Versicherungsaufseher, des International Accounting Standards Board und des Internationalen Verbands der Versicherungsstatistiker sowie den jüngsten Entwicklungen in anderen Finanzbranchen sollte ein risikobasierter Ansatz gewählt werden, der Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen Anreize für die richtige Messung und Handhabung von Risiken bietet. Die Harmonisierung sollte verstärkt werden, indem gezielte Regelungen für die Bewertung von Forderungen und Verbindlichkeiten, einschließlich versicherungstechnischer Rückstellungen, aufgestellt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.10.2025

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