ErwGr. 36

SOLVENCY2 · betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit (Solvabilität II)

Die regelmäßige Überprüfung des Gesamtsolvabilitätsbedarfs mit Blick auf das eigene Risikoprofil sollte daher fester Bestandteil der Geschäftsstrategie eines jeden Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmens sein (unternehmenseigene Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung). Diese Bewertung erfordert weder die Entwicklung eines internen Modells noch dient sie zur Berechnung einer anderen Kapitalanforderung als der Solvenzkapitalanforderung oder der Mindestkapitalanforderung. Die Ergebnisse der einzelnen Überprüfungen sollten der Aufsichtsbehörde im Rahmen der für Aufsichtszwecke zu übermittelnden Informationen gemeldet werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.10.2025

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