Art. 9 – Rechte aus der Unionsmarke
UMV · über die Unionsmarke
Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.02.2025
Zitierende Gerichtsentscheidungen
- C-337/22 – Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) gegen Nowhere Co. LtdECLI:EU:C:2026:71
Rechtsmittel – Anmeldung der Unionsbildmarke APE TEES – Nicht eingetragene ältere nationale Bildmarken mit Darstellung eines Affen, die im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland geschützt sind – Verordnung (EG) Nr. 207/2009 – Art. 8 Abs. 4 – Relatives Eintragungshindernis – Widerspruch – Beschwerdeverfahren vor der Beschwerdekammer – Zurückweisung – Klage beim Gericht – Art. 50 Abs. 1 und 3 EUV – Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Union – Art. 126 und 127 des Abkommens über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft – Übergangszeitraum – Ablauf – Umstände vor Erlass der streitigen Entscheidung – Für die Beurteilung der Existenz einer älteren Marke maßgebender Zeitpunkt – Territorialitätsgrundsatz – Territorialer Geltungsbereich der Unionsmarke – Bestehen eines Konflikts
- BGH, Urt. v. 22.10.2025 – I ZR 220/24ECLI:DE:BGH:2025:221025UIZR220.24.0
LA BIOSTHETIQUE 1. Bestehen die dem Beklagten vorgeworfenen markenverletzenden Handlungen in der elektronischen Anzeige von Werbung und Verkaufsangeboten für Waren, ist davon auszugehen, dass diese Handlungen in dem Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats begangen worden sind, in dem sich die Verbraucher oder Händler befinden, an die sich diese Werbung und diese Verkaufsangebote richten, und zwar ungeachtet dessen, dass der Beklagte in dem Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats niedergelassen ist, dass sich der von ihm benutzte Server des elektronischen Netzes in dem Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats befindet oder dass sich die Waren, die den Gegenstand der Werbung und Verkaufsangebote bilden, in dem Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats befinden (Anschluss an EuGH, Urteil vom 5. September 2019 - C-172/18, GRUR 2019, 1047 [juris Rn. 46 f.] = WRP 2019, 1437 - AMS Neve u.a. und EuGH, Urteil vom 27. April 2023 - C-104/22, GRUR 2023, 805 [juris Rn. 41 f.] = WRP 2023, 678 - Lännen MCE; Aufgabe von BGH, Urteil vom 9. November 2017 - I ZR 164/16, GRUR 2018, 84 [juris Rn. 31] = WRP 2018, 77 - Parfümmarken). 2. Zu den widerrechtlich gekennzeichneten Waren, zu denen der Verletzer Auskunft erteilen muss, gehören auch Waren, an denen das Recht des Inhabers der Marke zwar erschöpft ist, deren Vertrieb sich der Markeninhaber jedoch aus berechtigten Gründen widersetzen kann. 3. Sind die Markenrechte an den vom Verletzer vertriebenen Waren erschöpft, bestehen die Markenverletzungen in der Art und Weise der Präsentation der Waren durch den Verletzer und kann eine Beteiligung der Lieferanten und anderer Vorbesitzer der Waren hieran nicht festgestellt werden, ist die Geltendmachung des Auskunftsanspruchs durch den Markeninhaber hinsichtlich der Lieferanten und anderer Vorbesitzer regelmäßig unverhältnismäßig mit der Folge, dass insoweit Auskunft ausnahmsweise nicht zu erteilen ist.
- T-348/23 – Zalando SE gegen Europäische KommissionECLI:EU:T:2025:821
Digitale Dienste – Verordnung (EU) 2022/2065 – Benennung einer sehr großen Online-Plattform – Einrede der Rechtswidrigkeit – Art. 33 Abs. 1 und 4 der Verordnung 2022/2065 – Rechtssicherheit – Gleichbehandlung – Verhältnismäßigkeit – Begründungspflicht
- BGH, Beschl. v. 21.11.2024 – I ZR 69/24ECLI:DE:BGH:2024:211124BIZR69.24.0
- BPatG, Beschl. v. 23.08.2024 – 30 W (pat) 78/21ECLI:DE:BPatG:2024:230824B30Wpat78.21.0
- C-334/22 – Audi AG gegen GQECLI:EU:C:2024:76
Vorlage zur Vorabentscheidung – Unionsmarke – Verordnung (EU) 2017/1001 – Art. 9 Abs. 2 und Abs. 3 Buchst. a bis c – Recht aus der Unionsmarke – Begriff ‚Benutzung eines Zeichens im geschäftlichen Verkehr‘ – Art. 14 Abs. 1 Buchst. C – Beschränkungen der Wirkungen der Unionsmarke – Recht des Inhabers einer Unionsmarke, sich der Benutzung eines mit der Marke identischen oder ihr ähnlichen Zeichens für Autoersatzteile durch einen Dritten zu widersetzen – Teil eines Kühlergrills, das für die Anbringung eines die Marke eines Automobilherstellers darstellenden Emblems gedacht ist
- C-367/21 – Hewlett Packard Development Company LP gegen Senetic S.AECLI:EU:C:2024:61
Vorlage zur Vorabentscheidung – Freier Warenverkehr – Art. 34 und 36 AEUV – Geistiges Eigentum – Unionsmarke – Verordnung (EG) Nr. 207/2009 – Art. 13 – Verordnung (EU) 2017/1001 – Art. 15 – Erschöpfung des Rechts aus der Marke – Inverkehrbringen in der Union oder im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) – Zustimmung des Markeninhabers – Ort des ersten Inverkehrbringens der Waren durch den Inhaber der Marke oder mit seiner Zustimmung – Beweislast
- BGH, Beschl. v. 12.10.2023 – I ZR 42/23ECLI:DE:BGH:2023:121023BIZR42.23.0
- C-832/21 – Beverage City & Lifestyle GmbH u.a. gegen Advance Magazine Publishers, IncECLI:EU:C:2023:635
Vorlage zur Vorabentscheidung – Justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und Handelssachen – Verordnung (EU) 1215/2012 – Gerichtliche Zuständigkeit und Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen – Besondere Zuständigkeiten – Art. 8 Nr. 1 – Mehrere Beklagte – Klagen, zwischen denen eine so enge Beziehung gegeben ist, dass eine gemeinsame Verhandlung und Entscheidung geboten erscheint – Ankerbeklagter – Unionsmarke – Verordnung (EU) 2017/1001 – Art. 122 und 125 – Klage wegen Verletzung einer Unionsmarke gegen mehrere Beklagte mit Wohnsitz in verschiedenen Mitgliedstaaten – Zuständigkeit des Gerichts am Wohnsitz des Geschäftsführers einer beklagten Gesellschaft – Zuständigkeit des angerufenen Gerichts hinsichtlich der Mitbeklagten mit Wohnsitz außerhalb des Mitgliedstaats des Gerichtsstands – Begriff ‚so enge Beziehung‘ – Exklusiver Vertriebsvertrag zwischen dem Lieferanten und seinem Kunden
- BGH, Beschl. v. 13.07.2023 – I ZR 206/22ECLI:DE:BGH:2023:130723BIZR206.22.0
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