§ 1 – Anwendungsbereich

_DAPRV · Verordnung über die Durchführung der Abschlussprüfung in den staatlich anerkannten Ausbildungsberufen des öffentlichen Dienstes

Diese Verordnung ist anzuwenden auf die Abschlussprüfung und die Prüfung der Zusatzqualifikationen bei der beim Bundesverwaltungsamt errichteten zuständigen Stelle in den folgenden Ausbildungsberufen des öffentlichen Dienstes: 1.Verwaltungsfachangestellter und Verwaltungsfachangestellte – Fachrichtung Bundesverwaltung,
2.Kaufmann für Büromanagement und Kauffrau für Büromanagement,
3.Fachangestellter für Medien- und Informationsdienste und Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste,
4.Geomatiker und Geomatikerin sowie
5.Fachangestellter für Bürokommunikation und Fachangestellte für Bürokommunikation.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 1 _DAPRV und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

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