Verordnung über die Durchführung der Abschlussprüfung in den staatlich anerkannten Ausbildungsberufen des öffentlichen Dienstes
_DAPRV · 52 Normen
- § 1Anwendungsbereich
- § 2Errichten der Prüfungsausschüsse
- § 3Zusammensetzung und Berufung der Prüfungsausschüsse
- § 4Geschäftsführung des Prüfungsausschusses, Einladungen zu den Sitzungen und Sitzungsprotokolle
- § 5Zusammensetzung der Prüferdelegation
- § 6Einladungen zu den Sitzungen der Prüferdelegation und Sitzungsprotokolle
- § 7Ausschluss der Mitwirkung als Mitglied des Prüfungsausschusses oder der Prüferdelegation
- § 8Verschwiegenheitspflicht
- § 9Prüfungstermine und Frist für den Antrag auf Zulassung
- § 10Antragsformular
- § 11Antrag auf Zulassung
- § 12Erforderliche Unterlagen für den Antrag auf Zulassung
- § 13Entscheidung über die Zulassung
- § 14Ausschluss von der Mitwirkung bei der Entscheidung über die Zulassung
- § 15Gliederung der Abschlussprüfung
- § 16Leitung der Abschlussprüfung
- § 17Prüfungsaufgaben
- § 18Digitale Durchführung von schriftlich zu bearbeitenden Aufgaben und digitales Prüfungssystem
- § 19Nichtöffentlichkeit
- § 20Nachteilsausgleich
- § 21Pseudonymisierung der schriftlich zu bearbeitenden Aufgaben und der praktischen Prüfungsleistungen
- § 22Aufsicht
- § 23Ausweispflicht und Belehrung
- § 24Prüfungsprotokoll
- § 25Täuschungshandlung
- § 26Ordnungsverstoß
- § 27Rücktritt von der Abschlussprüfung
- § 28Nichtteilnahme an der Erbringung einer Prüfungsleistung
- § 29Ausschluss von Ausbildern und Ausbilderinnen an der Durchführung
- § 30Bewertungsschlüssel
- § 31Nichtöffentlichkeit bei Beratungen über Bewertungen
- § 32Ausschluss von der Tätigkeit als Gutachter
- § 33Ergebnisniederschrift zur Feststellung der Bewertung der Prüfungsleistung
- § 34Erforderliche Unterlagen für die Beschlussfassung der Bewertung der einzelnen Prüfungsleistungen und zur Feststellung des Gesamtergebnisses der Abschlussprüfung
- § 35Bekanntgabe von Bewertungen
- § 36Antrag auf die mündliche Ergänzungsprüfung
- § 37Zeitpunkt für die mündliche Ergänzungsprüfung
- § 38Mitteilung des Zeitpunktes und des Ortes der mündlichen Ergänzungsprüfung
- § 39Bekanntgabe des Ergebnisses der mündlichen Ergänzungsprüfung
- § 40Zeitpunkt für die Feststellung des Gesamtergebnisses der Abschlussprüfung
- § 41Mitteilung über Bestehen und Nichtbestehen der Abschlussprüfung
- § 42Bescheinigung über das Bestehen
- § 43Prüfungszeugnis
- § 44Bescheid über die nichtbestandene Abschlussprüfung
- § 45Einsicht in die Prüfungsunterlagen und in die Ergebnisniederschriften zur Feststellung der Bewertung der Prüfungsleistungen
- § 46Termin der Wiederholung
- § 47Antrag zur Wiederholung
- § 48Umfang der Wiederholung
- § 49Ergebnisse der Wiederholung
- § 50Prüfung der Zusatzqualifikation
- § 51Inkrafttreten
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