§ 10 – Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen des Alters
AGG · Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung
Zitierende Gerichtsentscheidungen
- BGH, Beschl. v. 28.10.2025 – II ZR 41/24ECLI:DE:BGH:2025:281025BIIZR41.24.0
- BAG, Urt. v. 08.05.2025 – 8 AZR 299/24ECLI:DE:BAG:2025:080525.U.8AZR299.24.0
Ein an eine, auf das Erreichen der Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung abstellende, tarifvertragliche Altersgrenzenregelung gebundener Arbeitgeber kann die Einstellung eines Bewerbers, der diese Altersgrenze überschritten hat, wegen des Alters ablehnen, falls ein jüngerer qualifizierter Bewerber zur Verfügung steht. Dies gilt unabhängig davon, ob der Bewerber zuvor aufgrund der tarifvertraglichen Altersgrenzenregelung aus einem Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitgeber ausgeschieden ist und auch für die Einstellung in ein befristetes Arbeitsverhältnis.
- BAG, Urt. v. 25.04.2024 – 8 AZR 140/23ECLI:DE:BAG:2024:250424.U.8AZR140.23.0
Die Wiedereinstellung eines Bewerbers, dessen Arbeitsverhältnis aufgrund einer tarifvertraglichen Altersgrenze beendet wurde, kann wegen seines Alters abgelehnt werden, falls ein jüngerer qualifizierter Bewerber zur Verfügung steht. Dies entspricht dem mit der Altersgrenze verfolgten Ziel der ausgewogenen Beschäftigungsverteilung zwischen den Generationen.
- C-518/22 – J. M. P. gegen AP Assistenzprofis GmbHECLI:EU:C:2023:956
Vorlage zur Vorabentscheidung – Sozialpolitik – Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf – Richtlinie 2000/78/EG – Art. 2 Abs. 5 – Verbot der Diskriminierung wegen des Alters – Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen – Art. 19 – Unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft – Charta der Grundrechte der Europäischen Union – Art. 26 – Soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen – Persönlicher Assistenzdienst für Menschen mit Behinderungen – Stellenangebot, das die Angabe eines Mindest- und eines Höchstalters der gesuchten Person enthält – Berücksichtigung der Wünsche und Interessen des Menschen mit Behinderung – Rechtfertigung
- BAG, Urt. v. 21.11.2023 – 3 AZR 44/23ECLI:DE:BAG:2023:211123.U.3AZR44.23.0
Wird in einem Arbeitsvertrag eines leitenden Angestellten für die betriebliche Altersversorgung pauschal auf die beim Arbeitgeber geltende Regelung verwiesen, ist dies ohne besondere Anhaltpunkte nicht dahin zu verstehen, dass damit auch eine nach Vertragsschluss in der Rechtsform einer Betriebsvereinbarung zustande gekommene Versorgungsordnung in Bezug genommen ist.
- BAG, Urt. v. 31.03.2022 – 8 AZR 238/21ECLI:DE:BAG:2022:310322.U.8AZR238.21.0
- BAG, EuGH-Vorlage v. 24.02.2022 – 8 AZR 208/21 (A)ECLI:DE:BAG:2022:240222.B.8AZR208.21A.0
Der Gerichtshof der Europäischen Union wird gemäß Art. 267 AEUV um Vorabentscheidung über die Frage ersucht: Können Art. 4 Abs. 1, Art. 6 Abs. 1, Art. 7 und/oder Art. 2 Abs. 5 der Richtlinie 2000/78/EG - im Licht der Vorgaben der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (Charta) sowie im Licht von Art. 19 des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) - dahin ausgelegt werden, dass in einer Situation wie der des Ausgangsverfahrens eine unmittelbare Benachteiligung wegen des Alters gerechtfertigt werden kann?
- BAG, Urt. v. 21.09.2021 – 3 AZR 147/21ECLI:DE:BAG:2021:210921.U.3AZR147.21.0
- BVerwG, Urt. v. 09.09.2021 – 2 C 4/20ECLI:DE:BVerwG:2021:090921U2C4.20.0
1. Der Grundsatz, dass für die Beurteilung versorgungsrechtlicher Ansprüche die Rechtslage im Zeitpunkt des Eintritts in den Ruhestand maßgeblich ist (Versorgungsfallprinzip), gilt gleichermaßen im Beamten- wie im Soldatenversorgungsrecht. 2. Die Regelung über die Berücksichtigung von Zeiten besonderer Auslandsverwendungen bis zum Doppelten als ruhegehaltfähige Dienstzeiten (§ 25 Abs. 2 Satz 3 SVG 2011) gilt nicht für vor dem Inkrafttreten der Norm in den Ruhestand getretene Soldaten. Dies begegnet - auch mit Blick auf die besonderen Altersgrenzen von Soldaten und unter dem Gesichtspunkt der Altersdiskriminierung - weder verfassungs- noch unionsrechtlichen Bedenken.
- BAG, Urt. v. 08.12.2020 – 3 AZR 437/18ECLI:DE:BAG:2020:081220.U.3AZR437.18.0
Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 10 AGG und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.
Kann ich § 10 AGG direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?
Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.
Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.