§ 68 – Zurückverweisung

ARBGG · Arbeitsgerichtsgesetz

Wegen eines Mangels im Verfahren des Arbeitsgerichts ist die Zurückverweisung unzulässig.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Zitierende Gerichtsentscheidungen

  • BAG, Urt. v. 24.10.2024 – 2 AZR 260/23ECLI:DE:BAG:2024:241024.U.2AZR260.23.0

    Die Verkündung eines Urteils - gerade in einem gesonderten Verkündungstermin - kann nach § 160 Abs. 3 Nr. 7, § 165 ZPO nur durch ein Protokoll bewiesen werden.

  • BAG, Urt. v. 16.08.2023 – 7 AZR 300/22ECLI:DE:BAG:2023:160823.U.7AZR300.22.0
  • BAG, Urt. v. 08.02.2022 – 1 AZR 233/21ECLI:DE:BAG:2022:080222.U.1AZR233.21.0

    1. Eine vom Betriebsratsvorsitzenden ohne Beschluss des Gremiums abgegebene Erklärung zum Abschluss einer Betriebsvereinbarung kann dem Betriebsrat nicht nach den Grundsätzen einer Anscheinsvollmacht zugerechnet werden. 2. Der Betriebsrat hat bei Abschluss einer Betriebsvereinbarung die Nebenpflicht, dem Arbeitgeber auf dessen zeitnah geltend zu machendes Verlangen eine den Maßgaben des § 34 Abs. 2 Satz 1 BetrVG entsprechende Abschrift desjenigen Teils der Sitzungsniederschrift auszuhändigen, aus dem sich die Beschlussfassung des Gremiums ergibt.

  • BAG, Urt. v. 14.10.2020 – 5 AZR 712/19ECLI:DE:BAG:2020:141020.U.5AZR712.19.0

    Ist im Sitzungsprotokoll nicht festgestellt, dass ein Urteil verkündet wurde, ist die Verkündung nicht bewiesen.

  • BAG, Urt. v. 28.06.2018 – 8 AZR 141/16ECLI:DE:BAG:2018:280618.U.8AZR141.16.0
  • BAG, Urt. v. 20.02.2014 – 2 AZR 248/13

    Geht aus der Klageschrift oder ihren Anlagen deutlich hervor, dass der klagende Arbeitnehmer "zivile Arbeitskraft" im Sinne von Art. 56 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut ist, kann als die wahre Beklagte einer gegen den Entsendestaat als Arbeitgeber gerichteten Klage die Bundesrepublik Deutschland als Prozessstandschafterin anzusehen sein.

  • BAG, Urt. v. 20.02.2014 – 2 AZR 864/12
  • BAG, Urt. v. 19.01.2011 – 3 AZR 111/09

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