§ 82 – Örtliche Zuständigkeit
ARBGG · Arbeitsgerichtsgesetz
Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung
Zitierende Gerichtsentscheidungen
- BVerwG, Beschl. v. 13.10.2020 – 1 WB 79/19ECLI:DE:BVerwG:2020:131020B1WB79.19.0
Für Streitigkeiten um die Kosten, die durch die Tätigkeit der Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen bei einer militärischen Dienststelle entstehen, ist der Rechtsweg nicht zu den Wehrdienstgerichten, sondern zu den Gerichten für Arbeitssachen eröffnet.
- BVerwG, Beschl. v. 22.10.2019 – 5 AV 2/19ECLI:DE:BVerwG:2019:221019B5AV2.19.0
- BVerwG, Beschl. v. 22.10.2019 – 5 AV 1/19ECLI:DE:BVerwG:2019:221019B5AV1.19.0
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