Zweite Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über Arbeitnehmererfindungen
ARBNERFGDV_2 · 12 Normen
- § 1Voraussetzungen für die Bestellung als Beisitzer
- § 2Beisitzer aus Kreisen der Arbeitgeber
- § 3Beisitzer aus Kreisen der Arbeitnehmer
- § 4Vorschlagslisten
- § 5Ehrenamt
- § 6Zurückziehung eines Beisitzers
- § 7Abberufung eines Beisitzers
- § 8Entschädigung der Beisitzer
- § 10Beisitzer aus Kreisen der Beamten und Soldaten
- § 13Inkrafttreten
Zweite Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über Arbeitnehmererfindungen ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.