§ 3 – Arbeitszeit der Arbeitnehmer

ARBZG · Arbeitszeitgesetz

Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Zitierende Gerichtsentscheidungen

  • BVerwG, Urt. v. 16.12.2021 – 8 C 24/19ECLI:DE:BVerwG:2021:161221U8C24.19.0

    1. § 21a Abs. 4 ArbZG regelt die Höchstarbeitszeit für Fahrer und Beifahrer im Sinne des Absatzes 1 der Norm nicht abschließend. Ergänzend ist gemäß § 21a Abs. 1 Satz 1 ArbZG auf diese Personen § 3 ArbZG nach Maßgabe der in § 21a Abs. 2 bis 8 ArbZG geregelten Abweichungen anzuwenden. 2. Diese Ergänzung der Beschränkung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit um eine Begrenzung der werktäglichen Höchstarbeitszeit stellt eine unionsrechtskonforme besser schützende Vorschrift im Sinne des Art. 10 der Richtlinie 2002/15/EG dar.

  • BAG, Urt. v. 08.12.2021 – 10 AZR 641/19ECLI:DE:BAG:2021:081221.U.10AZR641.19.0

    Werden Arbeitnehmer an einem auf einen Werktag fallenden Feiertag beschäftigt, müssen sie nach § 11 Abs. 3 Satz 2 ArbZG einen Ersatzruhetag haben. Ein Ersatzruhetag in diesem Sinn ist ein Werktag, an dem der Arbeitnehmer von 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr keine Arbeitsleistung erbringt. Ein davon abweichender individueller Zeitraum mit einer Dauer von 24 Stunden genügt nicht.

  • BAG, Urt. v. 27.07.2021 – 9 AZR 448/20ECLI:DE:BAG:2021:270721.U.9AZR448.20.0
  • BAG, Beschl. v. 19.05.2021 – 5 AS 2/21ECLI:DE:BAG:2021:190521.B.5AS2.21.0
  • BVerwG, Beschl. v. 11.11.2020 – 8 C 24/19ECLI:DE:BVerwG:2020:111120B8C24.19.0
  • BSG, Urt. v. 25.06.2020 – B 10 EG 1/19 RECLI:DE:BSG:2020:250620UB10EG119R0

    Provisionen sind elterngeldrechtlich als laufender Arbeitslohn zu behandeln, wenn sie entsprechend den materiell-lohnsteuerrechtlichen Vorgaben bezogen auf die arbeitsvertraglich vereinbarten Lohnzahlungszeiträume regelmäßig und lückenlos gezahlt werden.

  • BAG, Urt. v. 20.11.2018 – 9 AZR 327/18ECLI:DE:BAG:2018:201118.U.9AZR327.18.0
  • BAG, Urt. v. 20.11.2018 – 9 AZR 328/18ECLI:DE:BAG:2018:201118.U.9AZR328.18.0
  • BVerwG, Urt. v. 09.05.2018 – 8 C 13/17ECLI:DE:BVerwG:2018:090518U8C13.17.0

    Tarifliche Mehrurlaubstage und gesetzliche Feiertage, die auf einen Werktag fallen, dürfen bei der Berechnung der durchschnittlichen Höchstarbeitszeit nach dem Arbeitszeitgesetz nicht als Ausgleichstage berücksichtigt werden.

  • BAG, Beschl. v. 21.03.2017 – 7 ABR 17/15ECLI:DE:BAG:2017:210317.B.7ABR17.15.0

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