§ 5 – Ruhezeit
ARBZG · Arbeitszeitgesetz
Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung
Zitierende Gerichtsentscheidungen
- BAG, Urt. v. 08.12.2021 – 10 AZR 641/19ECLI:DE:BAG:2021:081221.U.10AZR641.19.0
Werden Arbeitnehmer an einem auf einen Werktag fallenden Feiertag beschäftigt, müssen sie nach § 11 Abs. 3 Satz 2 ArbZG einen Ersatzruhetag haben. Ein Ersatzruhetag in diesem Sinn ist ein Werktag, an dem der Arbeitnehmer von 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr keine Arbeitsleistung erbringt. Ein davon abweichender individueller Zeitraum mit einer Dauer von 24 Stunden genügt nicht.
- BAG, Urt. v. 16.09.2020 – 7 AZR 491/19ECLI:DE:BAG:2020:160920.U.7AZR491.19.0
- BAG, Urt. v. 23.05.2018 – 5 AZR 303/17ECLI:DE:BAG:2018:230518.U.5AZR303.17.0
- BAG, Urt. v. 08.11.2017 – 5 AZR 613/16ECLI:DE:BAG:2017:081117.U.5AZR613.16.0
- BAG, Urt. v. 18.01.2017 – 7 AZR 224/15ECLI:DE:BAG:2017:180117.U.7AZR224.15.0
Nimmt ein Betriebsratsmitglied an einer außerhalb seiner persönlichen Arbeitszeit stattfindenden Betriebsratssitzung teil und ist es ihm deswegen unmöglich oder unzumutbar, seine vor oder nach der Betriebsratssitzung liegende Arbeitszeit einzuhalten, so hat es insoweit gemäß § 37 Abs. 2 BetrVG einen Anspruch auf bezahlte Arbeitsbefreiung. Bei der Beurteilung, ob und wann einem Betriebsratsmitglied die Fortsetzung der Arbeit wegen einer außerhalb seiner persönlichen Arbeitszeit bevorstehenden Betriebsratssitzung unzumutbar ist, ist die in § 5 Abs. 1 ArbZG zum Ausdruck kommende Wertung zu berücksichtigen. Deshalb ist ein Betriebsratsmitglied, das zwischen zwei Nachtschichten an einer Betriebsratssitzung teilzunehmen hat, berechtigt, die Arbeit in der vorherigen Nachtschicht vor dem Ende der Schicht zu einem Zeitpunkt einzustellen, der eine ununterbrochene Erholungszeit von elf Stunden am Tag ermöglicht, in der weder Arbeitsleistung noch Betriebsratstätigkeit zu erbringen ist.
- BAG, Urt. v. 16.11.2016 – 4 AZR 698/14ECLI:DE:BAG:2016:161116.U.4AZR698.14.0
- BAG, Urt. v. 23.06.2015 – 9 AZR 272/14ECLI:DE:BAG:2015:230615.U.9AZR272.14.0
- BAG, Urt. v. 21.01.2015 – 4 AZR 799/13ECLI:DE:BAG:2015:210115.U.4AZR799.13.0
- BAG, Urt. v. 21.01.2015 – 4 AZR 804/13ECLI:DE:BAG:2015:210115.U.4AZR804.13.0
- BAG, Urt. v. 21.01.2015 – 4 AZR 798/13ECLI:DE:BAG:2015:210115.U.4AZR798.13.0
Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 5 ARBZG und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.
Kann ich § 5 ARBZG direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?
Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.
Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.