Verordnung über die Verbringung radioaktiver Abfälle oder abgebrannter Brennelemente
ATAV_2009 · 27 Normen
- § 1Anwendungsbereich
- § 2Verhältnis zu anderen Vorschriften
- § 3Begriffsbestimmungen
- § 4Einheitlicher Begleitschein
- § 5Verbringungsverbot, Genehmigung
- § 6Antragstellung
- § 7Eingangsbestätigung und Informationsersuchen
- § 8Verbringung in einen Mitgliedstaat
- § 9Verbringung in ein Drittland
- § 10Verbringung in das Inland aus einem Drittland
- § 11Verbringung durch das Inland
- § 12Unterrichtungen
- § 13Übermittlung und Mitführen von Unterlagen
- § 14Zustimmung zur Verbringung in das Inland aus einem Mitgliedstaat
- § 15Zustimmung zur Durchfuhr
- § 16Genehmigung durch andere Mitgliedstaaten
- § 17Nicht zu Ende geführte Verbringungen
- § 18Bestätigung über den Erhalt
- § 19Sprachenregelung
- § 20Mitwirkung der Zollstellen
- § 21Aufbewahrung der einheitlichen Begleitscheine nach Abschluss des Verfahrens
- § 22Übertragung der Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen
- § 23Ordnungswidrigkeiten
- § 25Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Verordnung über die Verbringung radioaktiver Abfälle oder abgebrannter Brennelemente ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.