Gesetz zum Schutze der Auswanderer und Auswanderinnen
AUSWSG · 6 Normen
- § 1Erlaubnis zur Auswandererberatung
- § 2Werbungsverbot
- § 3Zuständigkeit und Verfahren
- § 3aGebühren und Auslagen
- § 4Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten
- § 5Ordnungswidrigkeiten
Gesetz zum Schutze der Auswanderer und Auswanderinnen ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.