Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung
BAF_G · 73 Normen
- § 1Grundsatz
- § 2Ausbildungsstätten
- § 3Fernunterricht
- § 4Ausbildung im Inland
- § 5Ausbildung im Ausland
- § 5aUnberücksichtigte Ausbildungszeiten
- § 6Förderung der Deutschen im Ausland
- § 7Erstausbildung, weitere Ausbildung
- § 8Staatsangehörigkeit
- § 9Eignung
- § 10Alter
- § 11Umfang der Ausbildungsförderung
- § 12Bedarf für Schüler
- § 13Bedarf für Studierende
- § 13aKranken- und Pflegeversicherungszuschlag
- § 14Bedarf für Praktikanten
- § 14aZusatzleistungen in Härtefällen
- § 14bZusatzleistung für Auszubildende mit Kind (Kinderbetreuungszuschlag)
- § 15Förderungsdauer
- § 15aFörderungshöchstdauer, Verordnungsermächtigung
- § 15bAufnahme und Beendigung der Ausbildung
- § 16Förderungsdauer im Ausland
- § 17Förderungsarten
- § 18Darlehensbedingungen
- § 18aEinkommensabhängige Rückzahlung
- § 18bTeilerlass des Darlehens
- § 18cBankdarlehen
- § 18dKreditanstalt für Wiederaufbau
- § 19Aufrechnung
- § 20Rückzahlungspflicht
- § 21Einkommensbegriff
- § 22Berechnungszeitraum für das Einkommen des Auszubildenden
- § 23Freibeträge vom Einkommen des Auszubildenden
- § 24Berechnungszeitraum für das Einkommen der Eltern und des Ehegatten oder Lebenspartners
- § 25Freibeträge vom Einkommen der Eltern und des Ehegatten oder Lebenspartners
- § 26Umfang der Vermögensanrechnung
- § 27Vermögensbegriff
- § 28Wertbestimmung des Vermögens
- § 29Freibeträge vom Vermögen
- § 30Monatlicher Anrechnungsbetrag
- § 35Anpassung der Bedarfssätze und Freibeträge
- § 36Vorausleistung von Ausbildungsförderung
- § 37Übergang von Unterhaltsansprüchen
- § 38Übergang von anderen Ansprüchen
- § 39Auftragsverwaltung
- § 40Ämter für Ausbildungsförderung
- § 40aLandesämter für Ausbildungsförderung
- § 41Aufgaben der Ämter für Ausbildungsförderung
- § 44Beirat für Ausbildungsförderung
- § 45Örtliche Zuständigkeit
- § 45aWechsel in der Zuständigkeit
- § 46Antrag
- § 47Auskunftspflichten
- § 47aErsatzpflicht des Ehegatten oder Lebenspartners und der Eltern
- § 48Mitwirkung von Ausbildungsstätten
- § 49Feststellung der Voraussetzungen der Förderung im Ausland
- § 50Bescheid
- § 51Zahlweise
- § 53Änderung des Bescheides
- § 54Rechtsweg
- § 55Statistik
- § 56Leistungsberechtigte, Verfahren, Zuständigkeit; Verordnungsermächtigung
- § 56aFörderungsart und Umfang; Datenabgleich
- § 56bNichtanrechnung
- § 57Aufbringung der Mittel
- § 58Ordnungswidrigkeiten
- § 59Verordnungsermächtigung für Fälle bundesweiter Notlagen
- § 60Opfer politischer Verfolgung durch SED-Unrecht
- § 61Förderung von Ausländerinnen und Ausländern mit einer Aufenthaltserlaubnis oder einer entsprechenden Fiktionsbescheinigung
- § 65Weitergeltende Vorschriften
- § 66aÜbergangs- und Anwendungsvorschrift; Verordnungsermächtigung
- § 66bÜbergangsvorschrift aus Anlass des Endes des Übergangszeitraums nach dem Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft
- § 68Inkrafttreten
Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.