§ 8 – Prüfungsbereich „Kernprozesse gestalten“

BAPROVFFPRV · Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss mit der Bezeichnung Bachelor Professional in Versicherungen und Finanzanlagen

Im Prüfungsbereich „Kernprozesse gestalten“ hat die zu prüfende Person nachzuweisen, dass sie in der Lage ist, komplexe Aufgaben in den betrieblichen Kernprozessen Produktmanagement, Kundenmanagement sowie Schaden- und Leistungsmanagement eigenständig zu übernehmen, die Zusammenhänge zwischen den Kernprozessen zu verstehen und diese bei Entscheidungen zu berücksichtigen. In diesem Rahmen wird aus den folgenden Qualifikationsinhalten geprüft: 1.Kernprozess Kundenmanagement: a)kundenorientiertes Entwickeln, Planen und Steuern von Prozessen und Schnittstellen im Zusammenhang mit der Neukundenakquise und der Bestandskundenbetreuung,
b)Berücksichtigen von rechtlichen Rahmenbedingungen, ökonomischen Anforderungen, Nachhaltigkeitsaspekten sowie digitalen und technologischen Entwicklungen im Kundenmanagement,
2.Kernprozess Produktmanagement: a)Entwickeln, Planen und Steuern von Prozessen der Produktentwicklung auf der Grundlage von Kundenbedürfnissen und Marktforschungsergebnissen sowie von versicherungstechnischen Grundlagen,
b)Berücksichtigen von Marktgegebenheiten, gesellschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen sowie Digitalisierungs- und Nachhaltigkeitsaspekten bei der Gestaltung des Produktentwicklungsprozesses,
c)Bewerten von Produktentwicklungen im Hinblick auf Auswirkungen auf die Kernprozesse und Mitgestalten der Annahmerichtlinien,
d)Umsetzen der Markteinführung von Produkten zur Neukundenakquise und Kundenbindung unter Berücksichtigung der Vertriebswege,
3.Kernprozess Schaden- und Leistungsmanagement: a)Entwickeln, Planen und Steuern von Prozessen im Schaden- und Leistungsmanagement unter Berücksichtigung von rechtlichen Rahmenbedingungen, ökonomischen Anforderungen, Nachhaltigkeitsaspekten sowie digitalen und technologischen Entwicklungen,
b)Konzipieren von Service- und Unterstützungsleistungen in Schaden- und Leistungsfällen unter Berücksichtigung rechtlicher und vertraglicher Rahmenbedingungen,
c)Evaluieren der Prozesse im Schaden- und Leistungsmanagement sowie Bewerten der Ergebnisse auch im Hinblick auf Auswirkungen auf das Unternehmen, Vertriebswege und Kernprozesse.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 8 BAPROVFFPRV und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

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