Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss mit der Bezeichnung Bachelor Professional in Versicherungen und Finanzanlagen
BAPROVFFPRV · 24 Normen
- § 1Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses
- § 2Zulassungsvoraussetzungen
- § 3Inhalt und Gliederung der Prüfung
- § 4Prüfungsteil „Kundenbedarfsfelder“
- § 5Prüfungsteil „Kernprozesse, Steuerung und Zusammenarbeit“
- § 6Prüfungsbereich „Lösungen im Kundenbedarfsfeld Vorsorge“
- § 7Prüfungsbereich „Lösungen für Gewerbekunden im Kundenbedarfsfeld Sach- und Vermögensschutz“
- § 8Prüfungsbereich „Kernprozesse gestalten“
- § 9Prüfungsbereich „Steuerung, Zusammenarbeit und Leadership“
- § 10Form und Ablauf der Prüfung
- § 11Schriftliche Prüfung im Prüfungsteil „Kundenbedarfsfelder“
- § 12Schriftliche Prüfung im Prüfungsteil „Kernprozesse, Steuerung und Zusammenarbeit“
- § 13Praxisbezogene Prüfung im Prüfungsteil „Kernprozesse, Steuerung und Zusammenarbeit“
- § 14Bewertung der Prüfungsleistungen
- § 15Bestehen der Prüfung, Gewichtung, Gesamtnote
- § 16Befreiung von einzelnen Prüfungsbestandteilen
- § 17Zeugnisse
- § 18Wiederholung von Prüfungsleistungen
- § 19Ausbildereignung
- § 20Übergangsvorschriften
- § 21Inkrafttreten; Außerkrafttreten
- Anlage 1(zu den §§ 14 und 15)
- Anlage 2(zu § 17)
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss mit der Bezeichnung Bachelor Professional in Versicherungen und Finanzanlagen ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.