§ 2 – Sachlicher und räumlicher Geltungsbereich
BBERGG · Bundesberggesetz
Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung
Zitierende Gerichtsentscheidungen
- BVerwG, Urt. v. 28.09.2016 – 7 C 18/15ECLI:DE:BVerwG:2016:280916U7C18.15.0
1. Ob eine Betriebsanlage im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 3 BBergG überwiegend bergbaulichen Tätigkeiten dient, ist anhand einer Gesamtwürdigung zu beurteilen, die neben quantitativen auch qualitative Gesichtspunkte berücksichtigt und danach fragt, ob die geplante Ausgestaltung und Dimensionierung der Anlage sich aus der Sicht eines vernünftigen Unternehmers in erster Linie an den Bedürfnissen des Bergbaubetriebs oder an anderen mit ihr verfolgten Zwecken orientiert. 2. Die Ausnahme vom Erfordernis des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 2 BauGB beschränkt sich auf Vorhaben, über deren bauplanungsrechtliche Zulässigkeit in der bergrechtlichen Betriebsplanzulassung entschieden wird.
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