§ 13 – Verhalten während der Berufsausbildung
BBIG · Berufsbildungsgesetz
Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung
Zitierende Gerichtsentscheidungen
- BAG, Urt. v. 19.03.2015 – 8 AZR 67/14ECLI:DE:BAG:2015:190315.U.8AZR67.14.0
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