Anlage 1 – (zu § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und Absatz 2,

BBODSCHV_2023 · Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung

(Fundstelle: BGBl.
I 2021, 2731 - 2733)
Tabelle 1: Vorsorgewerte für anorganische StoffeStoff Vorsorgewert bei Bodenart Sand Vorsorgewert bei Bodenart Lehm/Schluff Vorsorgewert bei Bodenart Ton
[mg/kg TM]
Arsen 10  20  20
Blei 40  70 100
Cadmium    0,4   1     1,5
Chromgesamt 30  60 100
Kupfer 20  40  60
Nickel 15  50  70
Quecksilber    0,2     0,3     0,3
Thallium    0,5   1   1
Zink 60 150 200
Tabelle 2: Vorsorgewerte für organische StoffeStoff Vorsorgewert bei TOC-Gehalt ≤ 4 % Vorsorgewert bei TOC-Gehalt > 4 % bis 9 %
[mg/kg TM]
Summe aus PCB6 und PCB-118    0,05   0,1
Benzo(a)pyren   0,3   0,5
PAK16 3 5
Tabelle 3: Zulässige zusätzliche jährliche Frachten an Schadstoffen über alle EintragspfadeStoff Fracht
[g/ha·a]
Arsen    35
Blei   200
Cadmium     5
Chromgesamt   150
Kupfer   300
Nickel    75
Quecksilber     1
Thallium       1,5
Zink 1 200
Benzo(a)pyren     1
Tabelle 4: Werte zur Beurteilung von Materialien für das Auf- oder Einbringen unterhalb oder außerhalb einer durchwurzelbaren Bodenschicht
Hinweis: Die Eluatwerte sind mit Ausnahme des Eluatwertes für Sulfat nur maßgeblich, wenn für den betreffenden Stoff der jeweilige Vorsorgewert nach Tabelle 1 oder 2 überschritten wird.Stoff Feststoffwert Eluatwert
bei TOC-Gehalt < 0,5 % bei TOC-Gehalt ≥ 0,5 %
[mg/kg TM] [µg/l]
Anorganische Stoffe
Arsen  20       8      13
Blei 140      23      43
Cadmium   1       2       4
Chromgesamt 120      10      19
Kupfer  80      20      41
Nickel 100      20      31
Quecksilber     0,6         0,1         0,1
Thallium   1         0,2         0,3
Zink 300     100     210
Sulfat 250 000 250 000
Organische Stoffe
Summe aus PCB6 und PCB-118     0,1          0,01          0,01
PAK16   6
PAK15          0,2          0,2
Naphthalin und Methylnaphthaline        2        2
Extrahierbare organisch gebundene Halogene (EOX)   1
Tabelle 5: Werte für zusätzlich zu untersuchende Stoffe beim Auf- oder Einbringen von Materialien mit mehr als 10 % Volumenprozent mineralischer Fremdbestandteile unterhalb oder außerhalb einer durchwurzelbaren BodenschichtStoff Feststoffwert Eluatwert
bei TOC-Gehalt < 0,5 % bei TOC-Gehalt ≥ 0,5 %
[mg/kg TM] [µg/l]
Antimon   4  5  5
Kobalt  50 26 62
Molybdän   4 35 35
Selen   3  5  5
Vanadium 200 20 35
Die Vorsorgewerte finden für Böden und Materialien mit einem nach Anlage 3 Tabelle 1 bestimmten Gehalt an organischem Kohlenstoff (TOC-Gehalt) von mehr als 9 Masseprozent keine Anwendung.
Für diese Böden und Materialien müssen die maßgeblichen Werte im Einzelfall in Anlehnung an regional vergleichbarer Bodenverhältnisse abgeleitet werden.Bodenarten-Hauptgruppen gemäß Bodenkundlicher Kartieranleitung, 5.
Auflage, Hannover 2009 (KA 5); stark schluffige Sande, lehmig-schluffige Sande und stark lehmige Sande sind entsprechend der Bodenart Lehm/Schluff zu bewerten.Bei Blei gelten bei einem pH-Wert < 5,0 bei der Bodenart Ton die Vorsorgewerte der Bodenart Lehm/Schluff und bei der Bodenart Lehm/Schluff die Vorsorgewerte der Bodenart Sand.Bei Cadmium gelten bei einem pH-Wert < 6,0 bei der Bodenart Ton die Vorsorgewerte der Bodenart Lehm/Schluff und bei der Bodenart Lehm/Schluff die Vorsorgewerte der Bodenart Sand.Bei Nickel gelten bei einem pH-Wert < 6,0 bei der Bodenart Ton die Vorsorgewerte der Bodenart Lehm/Schluff und bei der Bodenart Lehm/Schluff die Vorsorgewerte der Bodenart Sand.Bei Zink gelten bei einem pH-Wert < 6,0 bei der Bodenart Ton die Vorsorgewerte der Bodenart Lehm/Schluff und bei der Bodenart Lehm/Schluff die Vorsorgewerte der Bodenart Sand.Für Böden mit einem TOC-Gehalt von mehr als 9 Masseprozent müssen die maßgeblichen Werte im Einzelfall abgeleitet werden.Summe aus PCB6 und PCB-118: Stellvertretend für die Gruppe der polychlorierten Biphenyle (PCB) werden für PCB-Gemische sechs Leit-Kongenere nach Ballschmiter (PCB-Nummer 28, 52, 101, 138, 153, 180) sowie PCB-118 untersucht.PAK16: Stellvertretend für die Gruppe der polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffe (PAK) werden nach der Liste der Environmental Protection Agency (EPA) 16 ausgewählte PAK untersucht: Acenaphthen, Acenaphthylen, Anthracen, Benzo[a]anthracen, Benzo[a]pyren, Benzo[b]fluoranthen, Benzo[g,h,i]perylen, Benzo[k]fluoranthen, Chrysen, Dibenzo[a,h]anthracen, Fluoranthen, Fluoren, Indeno[1,2,3-cd]pyren, Naphthalin, Phenanthren und Pyren.Bei Überschreitung des Wertes ist die Ursache zu prüfen.
Handelt es sich um naturbedingt erhöhte Sulfatkonzentrationen, ist eine Verwertung innerhalb der betroffenen Gebiete möglich.
Außerhalb dieser Gebiete ist über die Verwertungseignung im Einzelfall und in Abstimmung mit der zuständigen Behörde zu entscheiden.PAK15: PAK16 ohne Naphthalin und Methylnaphthaline.Eluatwert ist maßgeblich, wenn der Vorsorgewert von PAK16 nach Anlage 1 Tabelle 2 überschritten wird.Bei Überschreitung des Wertes sind die Materialien auf fallspezifische Belastungen hin zu untersuchen.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

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