Art. 13 – Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

BBVANPG_98 · Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern 1998

Die auf Artikel 2 Abs. 1 Nr. 2 und 3 sowie Artikeln 3 und 11 beruhenden Teile der dort geänderten Rechtsverordnungen können auf Grund der jeweils einschlägigen Ermächtigung durch Rechtsverordnung geändert werden.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 13 BBVANPG_98 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

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