Art. 14 – Inkrafttreten

BBVANPG_98 · Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern 1998

(1)Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 mit Wirkung vom 1. Januar 1998 in Kraft.
(2)(weggefallen)
(3)Abweichend von Absatz 2 tritt die Regelung über den Wegfall der Erwerbsbeschränkung schwerbehinderter Richter im Antragsruhestand in Artikel 7 Nr. 1 am 1. Januar 2001 in Kraft, soweit nicht bis zu diesem Zeitpunkt durch ein Gesetz ein anderes geregelt ist.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

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