Art. 12 – Inkrafttreten

BEAMTVG_NDG_1993 · Gesetz zur Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes, des Soldatenversorgungsgesetzes sowie sonstiger versorgungsrechtlicher Vorschriften

(1)Dieses Gesetz tritt am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.
(2)Abweichend von Absatz 1 treten in Kraft: 1. 2. 3.mit Wirkung vom 1. Mai 1992 Artikel 10,
4.5.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

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